Netzbetreiber dürfen Strombezug für Wärmepumpen, e-Autos und andere groß-Verbraucher einschränken, wenn ihr Netz überlastet ist.
Komisch, irgendwie erinnert mich das an die Zeit rund um 1945.
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"Netzbetreiber dürfen Strombezug einschränken"
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vom 27.11.2023 - 12:49 Uhr, Quelle: dpa
Anmerkung
Das spricht wieder für andere Heizungstypen.
Denn Wärmepumpen sind ja ohnehin nicht gerade sinnvoll einzusetzen, wenn wir mal wieder Minus 20 Grad Celsius haben . . . denn erfahrungsgemäß würden die Wärmepumpen dann ja ohnehin Probleme bekommen und auf ihren elektrischen Heizstab umstellen.
Das spricht wieder für andere Heizungstypen.
Denn Wärmepumpen sind ja ohnehin nicht gerade sinnvoll einzusetzen, wenn wir mal wieder Minus 20 Grad Celsius haben . . . denn erfahrungsgemäß würden die Wärmepumpen dann ja ohnehin Probleme bekommen und auf ihren elektrischen Heizstab umstellen.
Und nun noch etwas zur Technik:
Jetzt kommen allmählich die kleinen heißen "Kätzchen" zum Vorschein!!! Das konnten all die technisch bewanderten "Experten" natürlich nicht vorhersehen - außerdem wiegen die Profite und "Backschis" natürlich viel mehr ... !
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